Kuratie und Filiale
Kuratie
Kurat ist ein alter kirchenrechtlicher Titel. Er bezeichnet in der katholischen Kirche einen Hilfspriester, der einen eigenen Seelsorgebezirk (Kuratie, Pfarrvikarie) hat. Das Wort "Kurat" leitet sich dabei vom lateinischen Wort "cura" ab, was "Fürsorge" oder auch "Pflege" bedeutet.
Am 01. Januar 2013 gab es im Erzbistum München und Freising 748 Seelsorgestellen: 657 Pfarreien, 69 Kuratien und 22 Pfarrkuratien. Alle sind territorial abgegrenzte Gebietskörperschaften und somit eigenständige Rechtsträger, wie zum Beispiel auch eine Gemeinde. Sie haben die so genannte Matrikelhoheit (Matrikel = Personenverzeichnis für Taufen, Trauungen und Sterbefälle).
Pfarrkuratien und Kuratien sind Vorstufen einer Pfarrei. Im Kirchenrecht spricht man auch von einer Quasi-Pfarrei.
Exposituren gibt es im Erzbistum seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr. Sie wurden in Kuratien umgewandelt und mit den gleichen Rechten die eine Pfarrei ausmacht ausgestattet.
Die Pfarrkirche ist das Zentrum der Pfarrei, der Pfarrkuratie oder der Kuratie. Hier werden die sonntäglichen Gottesdienste gefeiert und hier wird auch getauft. Den Begriff Kuratiekirche gibt es nicht im Kirchenrecht.
Filiale
Im Unterschied zu einer Pfarrei ist eine Filiale keine Gebietskörperschaft und sie hat auch keine Matrikelhoheit. Sie ist auch nicht wie eine Pfarrei exakt territorial beschrieben. Eine Filiale ist eine weitere Kirche in einer Pfarrei oder Kuratie, die meistens in einem kleineren Nachbarort steht und über eine eigene Kirchenstiftung verfügt. Diese bezieht sich dann lediglich auf die Kirche, nicht aber auf ein Gebiet.
Ist keine Stiftung vorhanden, bezeichnet man die Kirche als Nebenkirche.
[Lampferdinger Homepage] [Datenschutz] [Impressum]
[E-Mail]
© Copyright by Thomas Stelzer.
Alle Rechte vorbehalten!
[Fenster schließen]